Europäisches Solidaritätskorps (ESK)

Auf einen Blick

Was wird gefördert:

Grenzüberschreitende und lokale Aktivitäten für junge Menschen, die einen Beitrag leisten für mehr gesellschaftlichen Zusammenhalt, solidarisches Handeln sowie ein demokratisches und solidarisches Europa.

Wer wird gefördert:

Junge Menschen zwischen 18 und 30, teilweise bis zu 35 Jahren sowie juristische Personen, also z.B. Kommunen, Kreise, Vereine, Verbände und Jugendeinrichtungen.

Wie wird gefördert:

Zuschuss. In der Regel Pauschalen und Tagessätze.

Beratung

JUGEND für Europa
Nationale Agentur Erasmus+ Jugend, Erasmus+ Sport und Europäisches Solidaritätskorps (JfE)
Godesberger Allee 142–148
D-53175 Bonn

Kontakt: Solidaritätskorps
Kontakt: Jugend für Europa

Die Details

Ziele


Allgemeines Ziel:

  • Förderung der Einbeziehung junger Menschen in solidarische Aktivitäten, um den Zusammenhalt, die Solidarität, die Demokratie, die europäische Identität und die aktive Bürgerschaft in der EU zu stärken
  • Förderung der nachhaltigen Entwicklung, sozialen Inklusion und Chancengleichheit

Spezifisches Ziel:

  • Leicht zugängliche Möglichkeiten für junge Menschen, sich solidarisch einzubringen, neue Kompetenzen zu erwerben und diese einfach anerkennen zu lassen

 

Europäischer Mehrwert:

  • Projekte sollen grundsätzlich einen europäischen Mehrwert generieren (u.a. länderübergreifender Charakter, grenzüberschreitende Zusammenarbeit).


Aktionsbereiche:

  • Beteiligung junger Menschen an solidarischen Tätigkeiten
  • Beteiligung junger Menschen an solidarischen Tätigkeiten im Zusammenhang mit humanitärer Hilfe („Humanitäre Hilfe“)

Maßnahmen


Freiwilligentätigkeiten:

  • Freiwilligendienste: Junge Menschen sind für die Dauer von 2 Wochen bis 12 Monaten in einem gemeinnützigen Projekt im Ausland eingebunden.
  • Freiwilligenteams: Junge Menschen sind in Gruppen von mindestens 5 Teilnehmenden aus verschiedenen am Programm teilnehmenden Ländern für die Dauer von 2 Wochen bis 2 Monaten in ein gemeinnütziges Projekt eingebunden.
  • Die Freiwilligenteams können auch zu jährlich von der EU festgelegten Schwerpunktthemen arbeiten. Hierzu werden separate Aufrufe veröffentlicht.
  • Freiwilligenaktivitäten im Bereich der humanitären Hilfe: Junge Menschen können auch im Aktionsbereich „humanitäre Hilfe“ einen Freiwilligendienst (2 bis 12 Monate) absolvieren oder an den Aktivitäten eines Freiwilligenteams (2 Wochen bis 2 Monate) teilnehmen.
  • Freiwilligentätigkeiten sind als Lernmöglichkeit zu verstehen. Es werden keine Vorkenntnisse vorausgesetzt.
  • Freiwilligentätigkeiten dürfen nicht an die Stelle von Praktika oder Ausbildungsstellen treten.
  • Freiwilligentätigkeiten sind nicht mit einem Arbeitsverhältnis gleichzusetzen.
  • Freiwilligentätigkeiten sind Gegenstand einer schriftlichen Vereinbarung.


Solidaritätsprojekte:

  • Mindestens 5 junge Menschen arbeiten in lokalen Projektgruppen im Heimatland für die Dauer von 2 bis 12 Monaten an selbstständig initiierten Projekten. Organisationen können bei Bedarf administrativ unterstützen.

Vernetzungsaktivitäten (in beiden Aktionsbereichen möglich):

  • Stärkung der Kapazitäten der teilnehmenden Organisationen
  • Gewinnung neuer Teilnehmer*innen und Organisationen
  • Möglichkeiten für Feedback schaffen und für das Programm werben
  • Beitrag zum Erfahrungsaustausch und zur Identifikation der Teilnehmenden mit dem Programm

Förderung


Förderung:

  • Die konkrete Förderhöhe variiert. Die Förderung erfolgt in der Regel als Pauschale oder Tagessatz.
  • Pauschalen werden z.B. für Reisekosten, Verwaltungskosten, vorbereitende Planungsbesuche, finanzielle Unterstützung für aufnehmende Organisationen, Inklusionsförderung, Taschengeld oder Mittel für den Fremdsprachenerwerb gewährt.
  • Die genaue Höhe der Fördersätze kann dem aktuellen Programmhandbuch entnommen werden.


Budget:

  • Das EU-weite Gesamtbudget beträgt rund 1 Mrd. Euro.
  • Davon sind 94% für den Aktionsbereich „solidarische Tätigkeiten“ und 6% für den Aktionsbereich „Humanitäre Hilfe“ vorgesehen.
  • Für Deutschland stehen jährlich rund 14 bis 15 Mio. Euro für Freiwilligentätigkeiten und Solidaritätsprojekte zur Verfügung.

Antragsberechtigte


Antragsberechtigte:

  • Antragsberechtigt sind grundsätzlich juristische Personen, also z.B. Kommunen, Kreise, Vereine, Verbände und Jugendeinrichtungen.
  • Bei Solidaritätsprojekten sind auch Gruppen aus natürlichen Personen (d.h. jungen Menschen) antragsberechtigt.
  • Die genauen Bestimmungen zu den Antragsberechtigten sind den jeweiligen Förderaufrufen zu entnehmen.

Teilnahmeberechtigte Personen:

  • Aktionsbereich „Solidarische Tätigkeiten“: junge Menschen von 18 bis 30 Jahren
  • Aktionsbereich „Humanitäre Hilfe“: junge Menschen von 18 bis 35 Jahren
  • Bei der Durchführung des Programms sorgen die EU-Kommission und die teilnehmenden Organisationen dafür, dass auch gezielt junge Menschen mit geringeren Chancen angesprochen werden und gleichberechtigt teilnehmen können.

Beratung


Teilnahmeberechtigte Organisationen:

  • Alle Organisationen (öffentlich, privat, gemeinwohlorientiert, gewinnorientiert) sind grundsätzlich teilnahmeberechtigt.
  • Voraussetzung ist ein Qualitätssiegel
    Interessierten Organisationen kann bei Berücksichtigung folgender Kriterien ein Qualitätssiegel ausgestellt werden:
    • Gleichbehandlung
    • Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung
    • Vermeidung von Arbeitsplatzersatz und schädlichen Tätigkeiten
    • Bereitstellung hochwertiger, inklusiver Tätigkeiten mit Lerndimension
    • Angemessene Vorkehrungen für die Freiwilligentätigkeit
    • Sicheres, angemessenes Umfeld
    • Gewinnverbot
  • Einrichtungen, denen das Qualitätssiegel zuerkannt wurde, erhalten Zugang zum Portal des Europäischen Solidaritätskorps und haben dort die Möglichkeit, interessierten jungen Menschen Angebote zu unterbreiten.
  • Organisationen mit einem Qualitätssiegel können eine Finanzierung im Rahmen des Programms erhalten. Der Antrag wird grundsätzlich bei der Nationalen Agentur gestellt.

Teilnahmeberechtigte Länder:

  • EU-Mitgliedstaaten
  • Assoziierte Drittstaaten

Aktuelle Aufrufe


Arbeitsprogramme:

  • Grundlage aller Aufrufe sind die einjährigen Arbeitsprogramme. Diese werden von der EU-Kommission verabschiedet.
  • In den Arbeitsprogrammen werden die geplanten Prioritäten, Aufrufe und Mittelzuweisungen festgelegt.

Website: EU-Kommission

Aktuelle Aufrufe:

  • Aufrufe für die dezentralen Freiwilligenaktivitäten im ESK sowie für die Solidaritätsprojekte werden über die „Plattform für Erasmus+ und Europäisches Solidaritätskorps“ veröffentlicht.
  • Für den Abruf von Fördermitteln für Freiwilligenaktivitäten wird ein Qualitätssiegel benötigt. Dieses kann ganzjährig beantragt werden.
  • Für den Mittelabruf für Freiwilligenaktivitäten gibt es jährlich eine Antragsfrist im Februar.
  • Solidaritätsprojekte können zu zwei bis drei Antragsfristen im Jahr beantragt werden (Februar, Mai – optional, Oktober)

Website: JfE/ESK

 

  • Aufrufe in den Bereichen „Freiwilligenteams zu prioritären Themen“ und „Freiwilligentätigkeiten im Bereich der humanitären Hilfe“ werden zentral auf dem EU Funding & Tenders Portal beantragt. Diese Aufrufe werden durch die „Education and Culture Executive Agency“ (EACEA) verwaltet.
  • Zur Antragstellung wird eine Registrierung im EU Funding & Tenders Portal benötigt.
  • Antragstellende Institutionen benötigen eine mehrstellige Identifikationsnummer, die sogenannte „Organisation ID“ (kurz: OID).

Website: EU-Kommission

Grundsätze im Aktionsbereich „Humanitäre Hilfe“ (Auszug):

  • Aktivitäten müssen folgende Grundsätze berücksichtigen: Menschlichkeit, Neutralität, Unabhängigkeit und Schadensvermeidung.
  • Maßnahmen orientieren sich am Bedarf der lokalen Gemeinschaft.
  • Aktivitäten bedürfen einer Risikobewertung und gewährleisten ein hohes Maß an Sicherheit für Teilnehmende.

Weitere Informationen


Programmhandbuch:

Eur-Lex Datenbank: Verordnung (EU) 2021/888

Website: European Solidarity Corps

Programmwebsite:

Deutsche Programmwebsite ESK der nationalen Agentur NA-JfE

Website: JfE

Newsletter:

Newsletter der NA-JfE

Website: JfE


Verwaltung:

Das Europäische Solidaritätskorps (ESK) wird von der EU-Kommission direkt verwaltet. Die Umsetzung erfolgt durch die Europäische Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA). In den Mitgliedstaaten wird die Umsetzung des ESK durch nationale Agenturen begleitet. Die nationalen Agenturen beraten umfassend zu den Fördermöglichkeiten im Programm. 

Aufrufe in den Bereichen „Freiwilligenteams zu prioritären Themen“ und „Freiwilligentätigkeiten im Bereich der humanitären Hilfe“ werden von der EACEA zentral veröffentlicht. Für alle anderen Aufrufe ist JUGEND für Europa, Nationale Agentur Erasmus+ Jugend, Erasmus+ Sport und Europäisches Solidaritätskorps (NA-JfE) zuständig. Die NA-JfE berät auch zur Antragstellung.

Letzte Aktualisierung: 14.10.2024

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