Interreg B: Nordwesteuropa
Auf einen Blick
Was wird gefördert:
Projekte der transnationalen Zusammenarbeit in den Bereichen Klima und Umwelt, Energiewende, Kreislaufwirtschaft, Inklusive Gesellschaft, Innovation und Widerstandsfähigkeit.
Wer wird gefördert:
Juristische Personen, also z.B. Kommunen, Kreise, Unternehmen, Bildungs- und Forschungseinrichtungen.
Wie wird gefördert:
Zuschuss. Ko-Finanzierung von max. 60%.
Beratung
Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz
Deutsche Interreg NWE Kontaktstelle
Schillerplatz 3-5
55116 Mainz
Die Details
Ziele
Ziel des Programmbereichs INTERREG B:
- Förderung der transnationalen Zusammenarbeit nationaler, regionaler und lokaler Akteure in den Mitgliedstaaten, für ein höheres Maß an territorialer Integration
Struktur:
- Das Programm Interreg gliedert sich in vier Programmbereiche
- Interreg A: grenzüberschreitende Zusammenarbeit
- Interreg B: transnationale Zusammenarbeit
- Interreg C: interregionale Zusammenarbeit (Interreg Europe, Urbact, ESPON, Interact)
- Interreg D: Zusammenarbeit der Gebiete in äußerster Randlage (trifft für Deutschland nicht zu)
Maßnahmen
Priorität 1, Klima und Umwelt:
- Anpassung an den Klimawandel, Risikoprävention von Umwelt- und Klimakatastrophen, Steigerung der Widerstandsfähigkeit durch Ökosystem-basierte Lösungen
- Verbesserung des Umweltschutzes, der Biodiversität und Reduktion aller Formen der Verschmutzung
Priorität 2, Energiewende:
- Förderung der Energieeffizienz und Senkung von Treibhausgasemissionen
- Förderung der erneuerbaren Energien
Priorität 3, Kreislaufwirtschaft:
- Förderung des Übergangs hin zu einer kreisläufigen und ressourceneffizienten Wirtschaft
Priorität 4, Innovation und Widerstandsfähigkeit:
- Entwicklung und Förderung der Forschungs- und Innovationskapazitäten
Priorität 5, Inklusive Gesellschaft:
- Verbesserung der Effektivität und Inklusivität der Arbeitsmärkte durch die Entwicklung sozialer Infrastruktur und die Förderung der Sozialwirtschaft
- Gewährleistung eines gleichberechtigten Zugangs zu Gesundheitsdienstleistungen und Stärkung der Gesundheitssysteme
- Stärkung der Rolle von Kultur und nachhaltigem Tourismus für die wirtschaftliche Entwicklung, soziale Inklusion und soziale Innovation
Förderung
Förderinstrumente:
- Reguläres Projekt: Flexible Antragssumme und Projektlaufzeit
- Kleinprojekte: Antragssumme von 200.000 bis 800.000 € und max. Projektdauer von 18 Monaten
Budget:
- Das Gesamtbudget des Interreg-Programms beträgt 8,05 Mrd. Euro
Teilbudgets:
- Davon entfallen auf Interreg B: 2,3 Mrd. Euro (18,2%)
- Dem Programmraum Interreg B Nordwesteuropa sind davon wiederum 310 Mio. Euro zugewiesen
Ko-Finanzierung:
- Die EU-Kofinanzierung beträgt max. 60%
Förderfähige Kosten:
- Personalkosten
- Büro und Verwaltung
- Reise und Unterbringung
- Kosten für externer Expertise und Dienstleistungen
- Ausrüstung
- Infrastruktur und Bauarbeiten
Antragsberechtigte
Antragsberechtigte:
- Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle juristischen Personen, also z.B. Kommunen, Kreise, Unternehmen, Bildungs- und Forschungseinrichtungen, Vereine und Verbände.
- Die genauen Bestimmungen zu den Antragsberechtigten sind dem jeweiligen Förderaufruf zu entnehmen.
Teilnahmeberechtigte Länder:
- Irland
- Teile Nordfrankreichs
- Schweiz
- Belgien
- Luxemburg
- Niederlande
- Bremen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Hessen und Baden-Württemberg sowie Teile Bayerns (Schwaben, Ober-, Mittel- und Unterfranken) und Teile Niedersachsens (Weser-Ems, Leine-Weser)
Projektpartner:
- In aller Regel werden für Projekte mind. 3 Partner aus mind. 3 Ländern benötigt, wobei mind. 2 Partner aus dem Programmgebiet von Interreg B: Nordwesteuropa kommen müssen.
Aktuelle Aufrufe
Programm:
- Grundlage aller Aufrufe ist das Interreg Programm (IP).
- Im Interreg Programm werden die geplanten Prioritäten, Aufrufe und Mittelzuweisungen festgelegt.
Aktuelle Aufrufe:
- Die Förderaufrufe werden auf der Website des Programmsekretariats in Lille veröffentlicht.
- Anträge müssen online über das elektronische Monitoringsystem "JEMS" beim Programmsekretariat eingereicht werden.
- Die Antragssprache ist Englisch.
Weitere Informationen
Verordnung:
Eur-Lex Datenbank: Verordnung (EU) 2021/1059
Eur-Lex Datenbank: Durchführungsbeschluss (EU) 2022/74 zur Budgetverteilung
Eur-Lex Datenbank: Durchführungsbeschluss (EU) 2022/75 zu den Interreg-Programmgebieten
Programmwebsite:
Programmwebsite des Programmsekretariats
Programmwebsite für Deutschland auf der Website des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR)
Newsletter:
Newsletter des Programmsekretariats
Verwaltung:
Interreg B wird in geteilter Mittelverwaltung umgesetzt. Das Programm verteilt sich auf eine Reihe geographischer Teilräume in Europa. Verwaltungsbehörde für den Programmbereich Interreg B: Nordwesteuropa ist das Programmsekretariat in Lille.
NWE Secretariat
Rue de Tournai 45
59000 Lille
Frankreich
Fon: +33 (0) 320 78 55 00
Kontakt: Sekretariat
Das Programmsekretariat wird durch ein Netzwerk von Interreg Kontaktpunkten unterstützt. Für die Metropole Ruhr ist die deutsche Interreg NWE Kontaktstelle beim Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz zuständig.
Letzte Aktualisierung: 21.10.2022
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Andrea Höber
Andrea Höber
Referatsleiterin und EU-Beauftragte
Referat Europa
hoeber@rvr.ruhr
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