Interreg B: Nordwesteuropa

Auf einen Blick

Was wird gefördert:

Projekte der transnationalen Zusammenarbeit in den Bereichen Klima und Umwelt, Energiewende, Kreislaufwirtschaft, Inklusive Gesellschaft, Innovation und Widerstandsfähigkeit.

Wer wird gefördert:

Juristische Personen, also z.B. Kommunen, Kreise, Unternehmen, Bildungs- und Forschungseinrichtungen.

Wie wird gefördert:

Zuschuss. Ko-Finanzierung von max. 60%.

Beratung

Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz
Deutsche Interreg NWE Kontaktstelle

Schillerplatz 3-5
55116 Mainz

+49 (0) 6131 16 - 3162/ 3164
Kontakt: NWE Kontaktstelle

Die Details

Ziele


Ziel des Programmbereichs INTERREG B:

  • Förderung der transnationalen Zusammenarbeit nationaler, regionaler und lokaler Akteure in den Mitgliedstaaten, für ein höheres Maß an territorialer Integration

    Struktur:

    • Das Programm Interreg gliedert sich in vier Programmbereiche
    • Interreg A: grenzüberschreitende Zusammenarbeit
    • Interreg B: transnationale Zusammenarbeit
    • Interreg C: interregionale Zusammenarbeit (Interreg Europe, Urbact, ESPON, Interact)
    • Interreg D: Zusammenarbeit der Gebiete in äußerster Randlage (trifft für Deutschland nicht zu)

    Maßnahmen


    Priorität 1, Klima und Umwelt:

    • Anpassung an den Klimawandel, Risikoprävention von Umwelt- und Klimakatastrophen, Steigerung der Widerstandsfähigkeit durch Ökosystem-basierte Lösungen
    • Verbesserung des Umweltschutzes, der Biodiversität und Reduktion aller Formen der Verschmutzung

    Priorität 2, Energiewende:

    • Förderung der Energieeffizienz und Senkung von Treibhausgasemissionen
    • Förderung der erneuerbaren Energien

    Priorität 3, Kreislaufwirtschaft:

    • Förderung des Übergangs hin zu einer kreisläufigen und ressourceneffizienten Wirtschaft

    Priorität 4, Innovation und Widerstandsfähigkeit:

    • Entwicklung und Förderung der Forschungs- und Innovationskapazitäten


    Priorität 5, Inklusive Gesellschaft:

    • Verbesserung der Effektivität und Inklusivität der Arbeitsmärkte durch die Entwicklung sozialer Infrastruktur und die Förderung der Sozialwirtschaft
    • Gewährleistung eines gleichberechtigten Zugangs zu Gesundheitsdienstleistungen und Stärkung der Gesundheitssysteme
    • Stärkung der Rolle von Kultur und nachhaltigem Tourismus für die wirtschaftliche Entwicklung, soziale Inklusion und soziale Innovation

    Förderung


    Förderinstrumente:

    • Reguläres Projekt: Flexible Antragssumme und Projektlaufzeit
    • Kleinprojekte: Antragssumme von 200.000 bis 800.000 € und max. Projektdauer von 18 Monaten

    Budget:

    • Das Gesamtbudget des Interreg-Programms beträgt 8,05 Mrd. Euro

    Teilbudgets:

    • Davon entfallen auf Interreg B: 2,3 Mrd. Euro (18,2%)
    • Dem Programmraum Interreg B Nordwesteuropa sind davon wiederum 310 Mio. Euro zugewiesen


    Ko-Finanzierung:

    • Die EU-Kofinanzierung beträgt max. 60%

    Förderfähige Kosten:

    • Personalkosten
    • Büro und Verwaltung
    • Reise und Unterbringung
    • Kosten für externer Expertise und Dienstleistungen
    • Ausrüstung
    • Infrastruktur und Bauarbeiten

    Antragsberechtigte


    Antragsberechtigte:

    • Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle juristischen Personen, also z.B. Kommunen, Kreise, Unternehmen, Bildungs- und Forschungseinrichtungen, Vereine und Verbände.
    • Die genauen Bestimmungen zu den Antragsberechtigten sind dem jeweiligen Förderaufruf zu entnehmen.

    Teilnahmeberechtigte Länder:

    • Irland
    • Teile Nordfrankreichs
    • Schweiz
    • Belgien
    • Luxemburg
    • Niederlande
    • Bremen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Hessen und Baden-Württemberg sowie Teile Bayerns (Schwaben, Ober-, Mittel- und Unterfranken) und Teile Niedersachsens (Weser-Ems, Leine-Weser)


    Projektpartner:

    • In aller Regel werden für Projekte mind. 3 Partner aus mind. 3 Ländern benötigt, wobei mind. 2 Partner aus dem Programmgebiet von Interreg B: Nordwesteuropa kommen müssen. 

    Aktuelle Aufrufe


    Programm:

    • Grundlage aller Aufrufe ist das Interreg Programm (IP).
    • Im Interreg Programm werden die geplanten Prioritäten, Aufrufe und Mittelzuweisungen festgelegt.

    Website: Programmsekretariat


    Aktuelle Aufrufe:

    • Die Förderaufrufe werden auf der Website des Programmsekretariats in Lille veröffentlicht.
    • Anträge müssen online über das elektronische Monitoringsystem "JEMS" beim Programmsekretariat eingereicht werden.
    • Die Antragssprache ist Englisch.

    Website: Programmsekretariat

    Weitere Informationen


    Verordnung:

    Eur-Lex Datenbank: Verordnung (EU) 2021/1059

    Website: EU-Kommission

    Eur-Lex Datenbank: Durchführungsbeschluss (EU) 2022/74 zur Budgetverteilung

    Website: EU-Kommission

    Eur-Lex Datenbank: Durchführungsbeschluss (EU) 2022/75 zu den Interreg-Programmgebieten

    Website: EU-Kommission

    Programmwebsite:

    Programmwebsite des Programmsekretariats

    Website: Programmsekretariat

    Programmwebsite für Deutschland auf der Website des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR)

    Website: BBSR

    Newsletter:

    Newsletter des Programmsekretariats

    Website: Programmsekretariat


    Verwaltung:

    Interreg B wird in geteilter Mittelverwaltung umgesetzt. Das Programm verteilt sich auf eine Reihe geographischer Teilräume in Europa. Verwaltungsbehörde für den Programmbereich Interreg B: Nordwesteuropa ist das Programmsekretariat in Lille.

    NWE Secretariat
    Rue de Tournai 45
    59000 Lille
    Frankreich

    Fon: +33 (0) 320 78 55 00
    Kontakt: Sekretariat

    Das Programmsekretariat wird durch ein Netzwerk von Interreg Kontaktpunkten unterstützt. Für die Metropole Ruhr ist die deutsche Interreg NWE Kontaktstelle beim Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz zuständig.

    Letzte Aktualisierung: 21.10.2022

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    Andrea Höber

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    Referatsleiterin und EU-Beauftragte
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    Referat Europa

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