Innovationsfonds
Auf einen Blick
Was wird gefördert:
Innovative Vorzeigeprojekte in den Bereichen Dekarbonisierung der Industrie, Kohlenstoffabscheidung, erneuerbare Energien und Energiespeicherung.
Wer wird gefördert:
Juristische Personen, also z.B. Kommunen, Kreise und Unternehmen.
Wie wird gefördert:
Zuschuss, Preise und Vergaben. Ko-Finanzierung bei Zuschüssen grundsätzlich bis zu 60%. Zuschuss bis zu 100% bei der Unterstützung der Projektentwicklung.
Beratung
Nationale Kontaktstelle EU-Innovationsfonds
c/o Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien
Karl-Liebknecht-Straße 33
03046 Cottbus
Die Details
Ziele
Ziele:
- Beitrag zur Erreichung der EU-Klimaziele durch die Förderung von Vorzeigeprojekten
- Beitrag zu einer möglichst kosteneffizienten Reduzierung von Treibhausgasemissionen
- Unterstützung von Projekten zur Demonstration hoch innovativer Technologien, Verfahren und Produkte
- Finanzielle Unterstützung für förderfähige Projekte, bei gleichzeitiger Mobilisierung zusätzlicher öffentlicher und privater Mittel
Maßnahmen
Förderfähige Maßnahmen:
- Innovative kohlenstoffarme Technologien und Prozesse in energieintensiven Industrien sowie in den Bereichen Gebäude und Verkehr
- Kohlenstoffabscheidung und –nutzung (CCU)
- Kohlenstoffabscheidung und –speicherung (CCS)
- Innovative Gewinnung erneuerbarer Energie (z.B. im Bereich grüner Wasserstoff, Geothermie oder Solarenergie)
- Energiespeicherung
Förderfähige Maßnahmen bei der Unterstützung der Projektentwicklung:
- Weiterentwicklung der Projektplanung
- Erstellung technischer und wirtschaftlicher Studien zur Durchführbarkeit des Projekts
- Finanzielle und rechtliche Beratung
- Ausbau der Kapazitäten des Projektträgers
Förderung
Förderinstrumente:
- Finanzhilfen
- Beiträge zu Mischfinanzierungen im Rahmen des Investitionsförderinstrumentes der EU
- Preisgelder und Auftragsvergaben
- Darüber hinaus kann die EU-Kommission Unterstützung bei der Projektentwicklung gewähren
Finanzhilfen:
- Finanzhilfen bilden das Hauptförderinstrument. Gefördert werden Großprojekte, mittelgroße Projekte, Kleinprojekte und Pilotprojekte.
- Als Großprojekte werden Projekte mit einem Volumen von über 100 Mio. Euro bezeichnet.
- Als mittelgroße Projekte werden Vorhaben mit einem Volumen von 20 bis 100 Mio. Euro bezeichnet.
- Als Kleinprojekte werden Projekte mit einem Volumen von 2,5 bis 20 Mio. Euro bezeichnet.
- Pilotprojekte sind Vorhaben mit einem Volumen von mind. 2,5 Mio. Euro, die innovative Ansätze zur tiefgreifenden Dekarbonisierung umsetzen.
- Projekte, die keine Förderung erhalten, können unter bestimmten Voraussetzungen technische oder finanzielle Unterstützung bei der Projektentwicklung erhalten.
Budget:
- Das Gesamtbudget des Innovationsfonds beträgt voraussichtlich rd. 40 Mrd. Euro für den Zeitraum von 2020 bis 2030.
- Der Fonds wird aus dem EU-Emissionshandelssystem gespeist.
- Das Gesamtbudget hängt vom Preis der gehandelten Emissionsrechte ab.
Förderfähige Kosten:
- Grundsätzlich Kosten, die der Projektträger infolge der Anwendung einer innovativen Technologie zusätzlich zu tragen hat
- Genauere Informationen entnehmen Sie dem Handbuch zur Festlegung der förderfähigen Kosten
Ko-Finanzierung:
- Die Ko-Finanzierungsrate für Großprojekte und kleine Projekte beträgt max. 60%.
- Für Maßnahmen der Unterstützung bei der Projektentwicklung beträgt die Ko-Finanzierungsrate max. 100%.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigte:
- Antragsberechtigt sind grundsätzlich juristische Personen, also z.B. Unternehmen, Kommunen und Kreise.
- Die beantragende juristische Person muss direkt, allein oder als Teil einer Partnerschaft, für die Umsetzung der zu fördernden Maßnahme zuständig sein.
- Die genauen Bestimmungen zu den Antragsberechtigten sind den jeweiligen Förderaufrufen zu entnehmen.
Teilnahmeberechtigte Länder:
- EU-Mitgliedstaaten
- Norwegen und Island
Aktuelle Aufrufe
Arbeitsprogramme:
- Grundlage aller Aufrufe sind die Arbeitsprogramme. Diese werden von der EU-Kommission jährlich verabschiedet.
- In den Arbeitsprogrammen werden die geplanten Prioritäten, Aufrufe und Mittelzuweisungen festgelegt.
Aktuelle Aufrufe:
- Aufrufe werden auf dem EU Funding & Tenders Portal veröffentlicht.
- Für Großprojekte wird ein zweistufiges Antragsverfahren durchgeführt.
- Für kleine Projekte wird ein einstufiges Antragsverfahren durchgeführt.
- Zur Antragstellung wird eine Registrierung im EU Funding & Tenders Portal benötigt.
- Antragstellende Institutionen benötigen eine mehrstellige Identifikationsnummer, den sogenannten „Participant Identification Code“ (kurz: PIC).
Eignungskriterien:
- Wirksamkeit und Potenzial zur Vermeidung von Treibhausgasemissionen
- Innovationsgrad
- Projektreife
- Skalierbarkeit
- Kosteneffizienz im Verhältnis zur erwarteten Minderung der Treibhausgasemissionen
- Ggf. Kriterien zur geographisch ausgewogenen Verwendung der Mittel
Weitere Informationen
Verordnung:
Eur-Lex Datenbank: Delegiert Verordnung (EU) 2019/856 (spezifische Rechtsgrundlage des Innovationsfonds)
Programmwebsite:
Programmwebsite der Generaldirektion Klima der EU-Kommission
Programmwebsite der Nationalen Kontaktstelle
Newsletter:
Newsletter der Europäischen Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt (CINEA)
Verwaltung:
Der Innovationsfonds wird von der Europäische Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt (CINEA) verwaltet.
Europäische Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt (CINEA)
Referat C4 - Innovationsfonds
Chaussée de Wavre 910
1049 Brüssel
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat die Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH als nationale Kontaktstelle benannt. Die ZUG berät zum Programm und im Vorfeld der Antragstellung.
Nationale Kontaktstelle EU-Innovationsfonds
c/o Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien
Karl-Liebknecht-Straße 33
03046 Cottbus
Letzte Aktualisierung: 24.11.2023
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Andrea Höber
Andrea Höber
Referatsleiterin und EU-Beauftragte
Referat Europa
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