Innovationsfonds

Auf einen Blick

Was wird gefördert:

Innovative Vorzeigeprojekte in den Bereichen Dekarbonisierung der Industrie, Kohlenstoffabscheidung, erneuerbare Energien und Energiespeicherung.

Wer wird gefördert:

Juristische Personen, also z.B. Kommunen, Kreise und Unternehmen.

Wie wird gefördert:

Zuschuss, Preise und Vergaben. Ko-Finanzierung bei Zuschüssen grundsätzlich bis zu 60%. Zuschuss bis zu 100% bei der Unterstützung der Projektentwicklung.

Beratung

Nationale Kontaktstelle EU-Innovationsfonds
c/o Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien
Karl-Liebknecht-Straße 33
03046 Cottbus

+49 (0) 355 478 89 113
Kontakt: NKS Innovationsfonds

Die Details

Ziele


Ziele:

  • Beitrag zur Erreichung der EU-Klimaziele durch die Förderung von Vorzeigeprojekten
  • Beitrag zu einer möglichst kosteneffizienten Reduzierung von Treibhausgasemissionen
  • Unterstützung von Projekten zur Demonstration hoch innovativer Technologien, Verfahren und Produkte
  • Finanzielle Unterstützung für förderfähige Projekte, bei gleichzeitiger Mobilisierung zusätzlicher öffentlicher und privater Mittel

Maßnahmen


Förderfähige Maßnahmen:

  • Innovative kohlenstoffarme Technologien und Prozesse in energieintensiven Industrien sowie in den Bereichen Gebäude und Verkehr
  • Kohlenstoffabscheidung und –nutzung (CCU)
  • Kohlenstoffabscheidung und –speicherung (CCS)
  • Innovative Gewinnung erneuerbarer Energie (z.B. im Bereich grüner Wasserstoff, Geothermie oder Solarenergie)
  • Energiespeicherung


Förderfähige Maßnahmen bei der Unterstützung der Projektentwicklung:

  • Weiterentwicklung der Projektplanung
  • Erstellung technischer und wirtschaftlicher Studien zur Durchführbarkeit des Projekts
  • Finanzielle und rechtliche Beratung
  • Ausbau der Kapazitäten des Projektträgers

Förderung


Förderinstrumente:

  • Finanzhilfen 
  • Beiträge zu Mischfinanzierungen im Rahmen des Investitionsförderinstrumentes der EU
  • Preisgelder und Auftragsvergaben
  • Darüber hinaus kann die EU-Kommission Unterstützung bei der Projektentwicklung gewähren

Finanzhilfen:

  • Finanzhilfen bilden das Hauptförderinstrument. Gefördert werden Großprojekte, mittelgroße Projekte, Kleinprojekte und Pilotprojekte.
  • Als Großprojekte werden Projekte mit einem Volumen von über 100 Mio. Euro bezeichnet.
  • Als mittelgroße Projekte werden Vorhaben mit einem Volumen von 20 bis 100 Mio. Euro bezeichnet.
  • Als Kleinprojekte werden Projekte mit einem Volumen von 2,5 bis 20 Mio. Euro bezeichnet.
  • Pilotprojekte sind Vorhaben mit einem Volumen von mind. 2,5 Mio. Euro, die innovative Ansätze zur tiefgreifenden Dekarbonisierung umsetzen. 
  • Projekte, die keine Förderung erhalten, können unter bestimmten Voraussetzungen technische oder finanzielle Unterstützung bei der Projektentwicklung erhalten.


    Budget:

    • Das Gesamtbudget des Innovationsfonds beträgt voraussichtlich rd. 40 Mrd. Euro für den Zeitraum von 2020 bis 2030.
    • Der Fonds wird aus dem EU-Emissionshandelssystem gespeist.
    • Das Gesamtbudget hängt vom Preis der gehandelten Emissionsrechte ab.

    Förderfähige Kosten:

    • Grundsätzlich Kosten, die der Projektträger infolge der Anwendung einer innovativen Technologie zusätzlich zu tragen hat
    • Genauere Informationen entnehmen Sie dem Handbuch zur Festlegung der förderfähigen Kosten

    Website: EU-Kommission

    Ko-Finanzierung:

    • Die Ko-Finanzierungsrate für Großprojekte und kleine Projekte beträgt max. 60%.
    • Für Maßnahmen der Unterstützung bei der Projektentwicklung beträgt die Ko-Finanzierungsrate max. 100%.

    Antragsberechtigte


    Antragsberechtigte:

    • Antragsberechtigt sind grundsätzlich juristische Personen, also z.B. Unternehmen, Kommunen und Kreise.
    • Die beantragende juristische Person muss direkt, allein oder als Teil einer Partnerschaft, für die Umsetzung der zu fördernden Maßnahme zuständig sein.
    • Die genauen Bestimmungen zu den Antragsberechtigten sind den jeweiligen Förderaufrufen zu entnehmen.


    Teilnahmeberechtigte Länder:

    • EU-Mitgliedstaaten
    • Norwegen und Island

    Aktuelle Aufrufe


    Arbeitsprogramme:

    • Grundlage aller Aufrufe sind die Arbeitsprogramme. Diese werden von der EU-Kommission jährlich verabschiedet.
    • In den Arbeitsprogrammen werden die geplanten Prioritäten, Aufrufe und Mittelzuweisungen festgelegt.

    Website: EU-Kommission

      Aktuelle Aufrufe:

      • Aufrufe werden auf dem EU Funding & Tenders Portal veröffentlicht.
      • Für Großprojekte wird ein zweistufiges Antragsverfahren durchgeführt.
      • Für kleine Projekte wird ein einstufiges Antragsverfahren durchgeführt.
      • Zur Antragstellung wird eine Registrierung im EU Funding & Tenders Portal benötigt.
      • Antragstellende Institutionen benötigen eine mehrstellige Identifikationsnummer, den sogenannten „Participant Identification Code“ (kurz: PIC).

      Website: EU-Kommission


      Eignungskriterien:

      • Wirksamkeit und Potenzial zur Vermeidung von Treibhausgasemissionen
      • Innovationsgrad
      • Projektreife
      • Skalierbarkeit
      • Kosteneffizienz im Verhältnis zur erwarteten Minderung der Treibhausgasemissionen
      • Ggf. Kriterien zur geographisch ausgewogenen Verwendung der Mittel

      Weitere Informationen


      Verordnung:

      Eur-Lex Datenbank: Delegiert Verordnung (EU) 2019/856 (spezifische Rechtsgrundlage des Innovationsfonds)

      Website: EU-Kommission

      Programmwebsite:

      Programmwebsite der Generaldirektion Klima der EU-Kommission

      Website: EU-Kommission

      Programmwebsite der Nationalen Kontaktstelle

      Website: ZUG

      Newsletter:

      Newsletter der Europäischen Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt (CINEA)

      Website: CINEA

       


      Verwaltung:

      Der Innovationsfonds wird von der Europäische Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt (CINEA) verwaltet.

      Europäische Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt (CINEA)
      Referat C4 - Innovationsfonds
      Chaussée de Wavre 910
      1049 Brüssel

      Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat die Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH als nationale Kontaktstelle benannt. Die ZUG berät zum Programm und im Vorfeld der Antragstellung. 

      Nationale Kontaktstelle EU-Innovationsfonds
      c/o Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien
      Karl-Liebknecht-Straße 33
      03046 Cottbus

      Letzte Aktualisierung: 24.11.2023

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