ESF Plus-Bundesprogramm
Auf einen Blick
Was wird gefördert:
Nachhaltige Beschäftigung, Gründungen, Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt, soziale Inklusion, Armutsbekämpfung, allgemeine und berufliche Bildung, lebenslanges Lernen, soziale Innovationen, Unterstützung der am stärksten benachteiligten Personen (EHAP).
Wer wird gefördert:
Juristische Personen, also z.B. Kommunen und Kreise, Unternehmen, Bildungsträger, Forschungseinrichtungen und Verbände.
Wie wird gefördert:
Zuschuss. Ko-Finanzierung grundsätzlich 40%, in einzelnen Programmen bis zu 90%.
Beratung
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Referat EF 1 - Europäischer Sozialfonds: Verwaltungsbehörde
Rochusstraße 1
53123 Bonn
Die Details
Ziele
Allgemeine Ziele des ESF+:
- Unterstützung der beschäftigungs- und sozialpolitischen Ziele der EU
- Unterstützung der nationalen arbeitsmarkt- und bildungspolitischen Maßnahmen
- Verbesserung der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie lebenslanges Lernen
- Ein hoher Beschäftigungsstand, Chancengleichheit und gute Arbeitsbedingungen
- Soziale Inklusion und Bekämpfung der Armut
Prioritäten des ESF+ Bundesprogramms:
- Priorität 1: Förderung nachhaltiger und hochwertiger Beschäftigung, Gründungen und Unternehmertum sowie Anpassung an den Wandel
- Priorität 2: Förderung der sozialen Inklusion und Bekämpfung von Armut
- Priorität 3: Investitionen in allgemeine und berufliche Bildung und lebenslanges Lernen
- Priorität 4: Soziale Innovationen
- Priorität 5: Unterstützung der am stärksten benachteiligten Personen (EHAP)
- Bereichsübergreifend werden die Gleichstellung der Geschlechter, Chancengleichheit und Antidiskriminierung sowie die ökologische Nachhaltigkeit in den Fokus genommen.
Struktur:
- Der ESF+ besteht aus zwei Komponenten.
- Die relativ kleine Komponente für Beschäftigung und soziale Innovation (EaSI) wird durch die EU-Kommission direkt verwaltet.
- Die ESF+ Hauptkomponente wird in Deutschland gleichzeitig durch die Bundesregierung (ESF+ Bundesprogramm) und die Länder (ESF+ Landesprogramme) verwaltet.
- Das ESF+ Bundesprogramm und die ESF+ Programme der Länder sind so programmiert, dass sie sich in ihren Schwerpunkten ergänzen.
Maßnahmen
Programme des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales:
Akti(F) Plus – Aktiv für Familien und ihre Kinder
EhAP Plus – Eingliederung hilft gegen Ausgrenzung der am stärksten benachteiligten Personen
INQA-Coaching
IQ – Integration durch Qualifizierung
JUVENTUS: Mobilität stärken – für ein soziales Europa
KOMPASS – Kompakte Hilfe für Solo-Selbständige
MY TURN – Frauen mit Migrationserfahrung starten durch
Rat geben – Ja zur Ausbildung!
rückenwind³ für Vielfalt, Wandel und Zukunftsfähigkeit in der Sozialwirtschaft
Wandel der Arbeit sozialpartnerschaftlich gestalten: weiter bilden und Gleichstellung fördern(ESF-Sozialpartnerrichtlinie)
Win-Win – Durch Kooperation zur Integration
WIR – Netzwerke integrieren Geflüchtete in den regionalen Arbeitsmarkt
Zukunftszentren – Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen und Beschäftigten bei der (Weiter-)Entwicklung und Umsetzung innovativer Gestaltungsansätze zur Bewältigung der digitalen Transformation
Programme des Bundeministeriums für Bildung und Forschung:
Bildungskommunen
Integration durch Bildung
Nachhaltig im Beruf – zukunftsorientiert ausbilden
Zukunft der Arbeit
Programme des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:
Bildung und Engagement ein Leben lang (BELL)
ElternChanceN – mit Elternbegleitung Familien stärken
Gemeinsam für Qualität: Kinder beteiligen im Ganztag
Integrationskurs mit Kind Plus: Perspektive durch Qualifizierung
JUGEND STÄRKEN – Brücken in die Eigenständigkeit
Stärkung der Teilhabe älterer Menschen – gegen Einsamkeit und soziale Isolation
Zusammenhalt stärken – Menschen verbinden
Programme des Bundeministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz:
EXIST-Forschungstransfer
EXIST-Gründerstipendium
Förderung von Unternehmensberatungen für KMU
Kompetenz Klima – Nachhaltigkeit und Klimaschutz im Beruf
Nachhaltig wirken – Förderung des gemeinwohlorientierten Unternehmertums
Programm des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen:
Förderung
Budget:
- Das EU-weite Gesamtbudget des ESF+ beträgt rd. 88 Mrd. Euro.
- Von diesen EU-Mitteln entfallen 2,28 Mrd. Euro auf das ESF+ Bundesprogramm.
- Das Gesamtvolumen des ESF+ Bundesprogrammes inkl. EU-Förderung, Ko-Finanzierung des Bundes und Eigenanteilen beträgt rd. 4,6 Mrd. Euro.
Teilbudgets:
- Die 4,6 Mrd. Euro verteilen sich wie folgt auf die fünf Prioritäten:
- Beschäftigung, Gründungen und Unternehmertum: 2,45 Mrd. Euro
- Soziale Inklusion und Armutsbekämpfung: 1,14 Mrd. Euro
- Allgemeine und berufliche Bildung und lebenslanges Lernen: 663 Mio. Euro
- Soziale Innovationen: 135 Mio. Euro
- Am stärksten benachteiligte Personen: 221 Mio. Euro
Ko-Finanzierung:
- Für die Metropole Ruhr beträgt die EU-Ko-Finanzierung grundsätzlich 40%.
- Einzelne Programme (z.B. Unterstützung der am stärksten benachteiligten Personen [EHAP] und soziale innovative Maßnahmen) sehen durch zusätzliche Bundesmittel eine höhere Ko-Finanzierung (bis zu 90%) vor.
- Die genauen Bestimmungen zur Ko-Finanzierung entnehmen Sie bitte der jeweiligen Förderrichtlinie.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigte:
- Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle juristischen Personen, also z.B. Kommunen, Kreise, Vereine, Verbände, Bildungseinrichtungen, Forschungsinstitute, Stiftungen, Unternehmen, gemeinnützige Träger.
- Die genauen Bestimmungen zu den Antragsberechtigten sind den jeweiligen Förderrichtlinien zu entnehmen.
Zielgruppe:
- Insbesondere unterstützt das Programm Personen mit Migrationshintergrund und Geflüchtete, Frauen, Alleinerziehende, Familien, Ältere, benachteiligte jüngere Menschen, Menschen mit Behinderung, Geringqualifizierte, am stärksten benachteiligte Personen, Gründer*innen sowie KMU und deren Beschäftigte.
Gebietskulisse:
- Förderfähig sind Antragstellende mit Sitz und Arbeitsstätte in Deutschland.
Aktuelle Aufrufe
Programm:
- Grundlage aller Förderaufrufe ist das ESF Plus-Bundesprogramm 2021-2027.
- Im Programm werden die Ziele, Zielgruppen, Aufrufe und Mittel festgelegt.
Aktuelle Aufrufe:
- Aufrufe werden auf der Programmwebsite des BMAS veröffentlicht.
- Zur Antragstellung wird eine Registrierung im Z-EU-S Portal der Bundesregierung benötigt.
Weitere Informationen
Verordnung:
Eur-Lex Datenbank: Verordnung (EU) 2021/1057
Website:
Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) zum Europäischen Sozialfonds für Deutschland
Newsletter:
Newsletter des Europäischen Sozialfonds für Deutschland
Verwaltung:
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) ist die Verwaltungsbehörde des ESF Plus-Bundesprogramms. Es koordiniert die Erarbeitung und Umsetzung des Programms unter Beteiligung der für die einzelnen Programme zuständigen Bundesministerien.
Letzte Aktualisierung: 28.10.2024
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Andrea Höber
Andrea Höber
Referatsleiterin und EU-Beauftragte
Referat Europa
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