ESF Plus-Bundesprogramm

Auf einen Blick

Was wird gefördert:

Nachhaltige Beschäftigung, Gründungen, Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt, soziale Inklusion, Armutsbekämpfung, allgemeine und berufliche Bildung, lebenslanges Lernen, soziale Innovationen, Unterstützung der am stärksten benachteiligten Personen (EHAP).

Wer wird gefördert:

Juristische Personen, also z.B. Kommunen und Kreise, Unternehmen, Bildungsträger, Forschungseinrichtungen und Verbände.

Wie wird gefördert:

Zuschuss. Ko-Finanzierung grundsätzlich 40%, in einzelnen Programmen bis zu 90%.

Beratung

Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Referat EF 1 - Europäischer Sozialfonds: Verwaltungsbehörde

Rochusstraße 1
53123 Bonn

Kontakt: E-Mail

Die Details

Ziele


Allgemeine Ziele des ESF+:

  • Unterstützung der beschäftigungs- und sozialpolitischen Ziele der EU
  • Unterstützung der nationalen arbeitsmarkt- und bildungspolitischen Maßnahmen
  • Verbesserung der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie lebenslanges Lernen
  • Ein hoher Beschäftigungsstand, Chancengleichheit und gute Arbeitsbedingungen
  • Soziale Inklusion und Bekämpfung der Armut

Prioritäten des ESF+ Bundesprogramms:

  • Priorität 1: Förderung nachhaltiger und hochwertiger Beschäftigung, Gründungen und Unternehmertum sowie Anpassung an den Wandel
  • Priorität 2: Förderung der sozialen Inklusion und Bekämpfung von Armut
  • Priorität 3: Investitionen in allgemeine und berufliche Bildung und lebenslanges Lernen
  • Priorität 4: Soziale Innovationen
  • Priorität 5: Unterstützung der am stärksten benachteiligten Personen (EHAP)
  • Bereichsübergreifend werden die Gleichstellung der Geschlechter, Chancengleichheit und Antidiskriminierung sowie die ökologische Nachhaltigkeit in den Fokus genommen.


Struktur:

  • Der ESF+ besteht aus zwei Komponenten.
  • Die relativ kleine Komponente für Beschäftigung und soziale Innovation (EaSI) wird durch die EU-Kommission direkt verwaltet.
  • Die ESF+ Hauptkomponente wird in Deutschland gleichzeitig durch die Bundesregierung (ESF+ Bundesprogramm) und die Länder (ESF+ Landesprogramme) verwaltet.
  • Das ESF+ Bundesprogramm und die ESF+ Programme der Länder sind so programmiert, dass sie sich in ihren Schwerpunkten ergänzen.

Maßnahmen

Förderung


Budget:

  • Das EU-weite Gesamtbudget des ESF+ beträgt rd. 88 Mrd. Euro.
  • Von diesen EU-Mitteln entfallen 2,28 Mrd. Euro auf das ESF+ Bundesprogramm.
  • Das Gesamtvolumen des ESF+ Bundesprogrammes inkl. EU-Förderung, Ko-Finanzierung des Bundes und Eigenanteilen beträgt rd. 4,6 Mrd. Euro.

Teilbudgets:

  • Die 4,6 Mrd. Euro verteilen sich wie folgt auf die fünf Prioritäten:
  • Beschäftigung, Gründungen und Unternehmertum: 2,45 Mrd. Euro
  • Soziale Inklusion und Armutsbekämpfung: 1,14 Mrd. Euro
  • Allgemeine und berufliche Bildung und lebenslanges Lernen: 663 Mio. Euro
  • Soziale Innovationen: 135 Mio. Euro
  • Am stärksten benachteiligte Personen: 221 Mio. Euro


Ko-Finanzierung:

  • Für die Metropole Ruhr beträgt die EU-Ko-Finanzierung grundsätzlich 40%.
  • Einzelne Programme (z.B. Unterstützung der am stärksten benachteiligten Personen [EHAP] und soziale innovative Maßnahmen) sehen durch zusätzliche Bundesmittel eine höhere Ko-Finanzierung (bis zu 90%) vor.
  • Die genauen Bestimmungen zur Ko-Finanzierung entnehmen Sie bitte der jeweiligen Förderrichtlinie.

Antragsberechtigte


Antragsberechtigte:

  • Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle juristischen Personen, also z.B. Kommunen, Kreise, Vereine, Verbände, Bildungseinrichtungen, Forschungsinstitute, Stiftungen, Unternehmen, gemeinnützige Träger.
  • Die genauen Bestimmungen zu den Antragsberechtigten sind den jeweiligen Förderrichtlinien zu entnehmen.

Zielgruppe:

  • Insbesondere unterstützt das Programm Personen mit Migrationshintergrund und Geflüchtete, Frauen, Alleinerziehende, Familien, Ältere, benachteiligte jüngere Menschen, Menschen mit Behinderung, Geringqualifizierte, am stärksten benachteiligte Personen, Gründer*innen sowie KMU und deren Beschäftigte.


Gebietskulisse:

  • Förderfähig sind Antragstellende mit Sitz und Arbeitsstätte in Deutschland.

Aktuelle Aufrufe


Programm:

  • Grundlage aller Förderaufrufe ist das ESF Plus-Bundesprogramm 2021-2027.
  • Im Programm werden die Ziele, Zielgruppen, Aufrufe und Mittel festgelegt.

Website: BMAS


Aktuelle Aufrufe:

  • Aufrufe werden auf der Programmwebsite des BMAS veröffentlicht.
  • Zur Antragstellung wird eine Registrierung im Z-EU-S Portal der Bundesregierung benötigt.

Website: BMAS

Weitere Informationen


Verordnung:

Eur-Lex Datenbank: Verordnung (EU) 2021/1057

Website: EU-Kommission

Website:

Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) zum Europäischen Sozialfonds für Deutschland

Website: BMAS

Newsletter:

Newsletter des Europäischen Sozialfonds für Deutschland

Website: BMAS


Verwaltung:

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) ist die Verwaltungsbehörde des ESF Plus-Bundesprogramms. Es koordiniert die Erarbeitung und Umsetzung des Programms unter Beteiligung der für die einzelnen Programme zuständigen Bundesministerien.

Letzte Aktualisierung: 28.10.2024

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