Erasmus+ Schule

Auf einen Blick

Was wird gefördert:

Auslandsaufenthalte zu Lernzwecken für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und pädagogisches Personal, europäische Zusammenarbeit von Organisationen und Einrichtungen im Bereich schulische und vorschulische Bildung.

Wer wird gefördert:

Schulische und vorschulische Einrichtungen sowie deren Träger, aber z.B. auch Kommunen, Kreise, Vereine und  weitere Einrichtungen mit einer Funktion im Bereich schulische oder vorschulische Bildung.

Wie wird gefördert:

Zuschüsse werden in der Regel als Pauschalen gewährt.

Beratung

Pädagogischer Austauschdienst der Kultusministerkonferenz
Nationale Agentur Erasmus+ Schulbildung (PAD)

Graurheindorfer Straße 157
53117 Bonn

+49 (0) 800 372 7687
Kontakt: PAD

Die Details

Ziele


Allgemeine Ziele von Erasmus+:

  • Unterstützung der bildungsbezogenen, beruflichen und persönlichen Entwicklung von Menschen
  • Förderung von nachhaltigem Wachstum, hochwertiger Beschäftigung und sozialem Zusammenhalt sowie die Anregung von Innovationen in Europa
  • Stärkung der europäischen Identität und des bürgerschaftlichen Engagements

Spezifisches Ziel im Bereich Schulbildung:

  • Förderung der Lernmobilität von Einzelpersonen und Gruppen im Bereich der Schulbildung sowie der Zusammenarbeit und Innovation auf der Ebene von Organisationen und politischen Strategien im Bereich der allgemeinen und beruflichen Bildung


Struktur:

  • Erasmus+ umfasst mehrere Teilbereiche
  • Allgemeine und berufliche Bildung (Erwachsenen- und Berufsbildung, Hochschul- und Schulbildung)
  • Jugend
  • Sport

Leitaktionen:

  • Leitaktion 1: Lernmobilität von Einzelpersonen
  • Leitaktion 2: Zusammenarbeit zwischen Organisationen und Institutionen
  • Leitaktion 3: Unterstützung der Politikentwicklung und der politischen Zusammenarbeit
  • Jean-Monnet-Aktionen

Maßnahmen


Leitaktion 1 (Lernmobilität):

  • Lernmobilität von Schülerinnen und Schülern sowie Schulpersonal
  • Lernmobilität kann mit virtuellem Lernen und Maßnahmen wie Fremdsprachenförderung, vorbereitenden Besuchen, Schulungen und Formen der virtuellen Arbeit einhergehen

Leitaktion 2 (Zusammenarbeit zwischen Organisationen und Institutionen):

  • Partnerschaften für Zusammenarbeit, einschließlich kleinerer Partnerschaften (z.B. in den Themenfeldern digitaler und grüner Wandel, Inklusion und Partizipation)
  • Partnerschaften für Exzellenz (Netzwerke von Einrichtungen mit dem Ziel grenzüberschreitende Zusammenarbeit und Exzellenz zu fördern, im Schulbereich insbesondere Erasmus+ Lehrkräfteakademien)
  • Partnerschaften für Innovation (Partnerschaften mit dem Ziel Innovation, Modernisierung und Kreativität zu fördern)
  • Projekte zum Kapazitätsaufbau (internationale Kooperationsprojekte im Hochschulbereich)
  • Gemeinnützige Sportveranstaltungen


Leitaktion 3 (Politikentwicklung und politische Zusammenarbeit):

  • Umsetzung der bildungspolitischen Agenda der EU
  • Maßnahmen, die die Qualität, Transparenz und Anerkennung von Kompetenzen und Qualifikationen verbessern
  • Förderung des politischen Dialogs mit Interessenträgern
  • Qualitätssicherung
  • Zusammenarbeit mit anderen Organisationen der EU

Jean-Monnet-Aktionen:

  • Förderung von Lehre, Lernen, Forschen und Debatten zu Angelegenheiten der europäischen Integration sowie zu künftigen Herausforderungen und Chancen der Europäischen Union

Förderung


Förderung:

  • Gefördert wird grundsätzlich in Form von Zuschüssen.
  • Die konkrete Förderhöhe variiert. Die Förderung erfolgt in der Leitaktion 1 üblicherweise als Pauschale. Die Pauschale kann sich z.B. an der Aufenthaltsdauer und den Lebenshaltungskosten am Durchführungsort bemessen. In der Leitaktion 2 (Kooperationspartnerschaften und kleinere Partnerschaften) können Antragsteller zwischen drei bzw. zwei festgelegten Pauschalbeträgen wählen.
  • Einzelne Aufrufe können auch Ko-Finanzierungsraten (d.h. Eigenanteile) vorsehen.
  • Die genauen Bestimmungen sind den jeweiligen Förderaufrufen zu entnehmen.


Budget:

  • Das Erasmus+ Gesamtbudget beträgt 26,27 Mrd. Euro

Teilbudgets:

  • Allgemeine und berufliche Bildung: 21,8 Mrd. Euro (83%)
  • Jugend: 2,7 Mrd. Euro (10,3%)
  • Sport: 499 Mio. Euro (1,9%)
  • Betriebskosten der nationalen Agenturen und Programmunterstützung

Antragsberechtigte


Antragsberechtigte:

  • Die genauen Bestimmungen zu den Antragsberechtigten sind den jeweiligen Förderaufrufen zu entnehmen.


Teilnahmeberechtigte Länder:

  • 27 EU-Mitgliedstaaten
  • Mit dem Programm assoziierte Drittländer (Island, Liechtenstein Nordmazedonien, Norwegen, Serbien, Türkei)
  • Einrichtungen aus anderen, nicht mit dem Programm assoziierten Drittländern können nur unter bestimmten Bedingungen am Programm teilnehmen. 

Aktuelle Aufrufe


Arbeitsprogramme:

  • Grundlage aller Aufrufe ist der Programmleitfaden. Dieser wird jährlich von der EU-Kommission verabschiedet.
  • Im Leitfaden werden die geplanten Prioritäten, Aufrufe und Mittelzuweisungen festgelegt.

Website: EU-Kommission


Aktuelle Aufrufe:

  •  Aufrufe für die von der Exekutivagentur verwalteten Aktionen werden über das EU Funding & Tenders Portal (https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/portal/screen/home) veröffentlicht.
  • Aufrufe für die von den nationalen Agenturen verwalteten Aktionen werden auf der Erasmus+ Website bekannt gemacht.
  • Antragstellende Institutionen benötigen eine mehrstellige Identifikationsnummer, die sogenannte Organisations-Identifikationsnummer (kurz: OID). Achtung: Für Aktionen, die von der Exekutivagentur zentral verwaltet werden, wird ein „Programm Identification Code“ (kurz: PIC) benötigt.
  • Einzelpersonen bewerben sich über ihre Bildungseinrichtung für eine Förderung.

Website: EU-Kommission

Weitere Informationen


Verordnung:

Eur-Lex Datenbank: Verordnung (EU) 2021/817

Website: EU-Kommission

Programmwebsites:

Website der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA)

Website: Erasmus+ Schule

Website der Nationalen Agentur Erasmus+ Schulbildung im PAD

Website: PA

Newsletter:

Newsletter des PAD

Website: PAD


Verwaltung:

Für die Durchführung des Programms Erasmus+ ist die EU-Kommission zuständig. Die Umsetzung erfolgt teilweise unmittelbar durch die Europäische Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA). Teile von Erasmus+ werden hingegen durch die nationalen Agenturen umgesetzt. Erasmus+ Sport wird ausschließlich durch EACEA umgesetzt. 

Für Erasmus+ Schule ist der Pädagogische Austauschdienst der Kultusministerkonferenz, Nationale Agentur für EU-Programme im Schulbereich (PAD) zuständig. Der PAD berät auch zur Antragstellung. 

Letzte Aktualisierung: 16.10.2024

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