ERASMUS+ Hochschule
Auf einen Blick
Was wird gefördert:
Lernmobilität von Individuen und Gruppen, die Zusammenarbeit von Organisationen und Einrichtungen sowie die politische Zusammenarbeit im Bereich Hochschule.
Wer wird gefördert:
Juristische Personen, insbesondere Hochschulen, teilweise aber auch Kommunen, Kreise, Unternehmen, Vereine und Verbände.
Wie wird gefördert:
Zuschuss. Zuschüsse in den Leitaktionen 1 und 2 werden in der Regel als Pauschalen und Tagessätze gewährt.
Beratung
Deutscher Akademischer Austauschdienst e.V.
Nationale Agentur für Erasmus+ Hochschulzusammenarbeit (NA DAAD)
Kennedyallee 50
D-53175 Bonn
Die Details
Ziele
Allgemeine Ziele von Erasmus+:
- Unterstützung der bildungsbezogenen, beruflichen und persönlichen Entwicklung von Menschen
- Förderung von nachhaltigem Wachstum, hochwertiger Beschäftigung und sozialem Zusammenhalt sowie die Anregung von Innovationen in Europa
- Stärkung der europäischen Identität und des bürgerschaftlichen Engagements
Spezifisches Ziel im Bereich Hochschulbildung:
- Förderung der Lernmobilität von Einzelpersonen und Gruppen im Bereich der Hochschulbildung
Struktur:
- Erasmus+ umfasst mehrere Teilbereiche
- Allgemeine und berufliche Bildung (Erwachsenen- und Berufsbildung, Hochschul- und Schulbildung)
- Jugend
- Sport
Leitaktionen:
- Erasmus+ wird in allen Teilbereichen über drei Leitaktionen umgesetzt
- Leitaktion 1: Lernmobilität
- Leitaktion 2: Zusammenarbeit zwischen Organisationen und Einrichtungen
- Leitaktion 3: Unterstützung der Politikentwicklung und der politischen Zusammenarbeit
Maßnahmen
Leitaktion 1 (Lernmobilität):
- Lernmobilität von Studierenden und Hochschulpersonal
- Lernmobilität kann mit virtuellem Lernen und Maßnahmen wie Fremdsprachenförderung, vorbereitenden Besuchen, Schulungen und Formen der virtuellen Arbeit einhergehen
Leitaktion 2 (Zusammenarbeit zwischen Organisationen):
- Themenbezogene Kooperationspartnerschaften, einschließlich kleinerer Partnerschaften (z.B. in den Themenfeldern digitaler und grüner Wandel, Inklusion, Werte und Vielfalt oder Entwicklung von Schlüsselkompetenzen)
- Exzellenzpartnerschaften (Netzwerke von Einrichtungen mit dem Ziel Exzellenz zu fördern, insbesondere Europäische Hochschulen und Erasmus-Mundus-Masterabschlüsse)
- Innovationspartnerschaften (Partnerschaften mit dem Ziel innovative Verfahren zu entwickeln), insbesondere Allianzen für Innovation (Kooperation des Hochschulbereichs mit dem Bereich der beruflichen Aus- und Weiterbildung zur Entwicklung neuer Kompetenzen)
- Anwendungsfreundliche Onlineplattformen, einschließlich der Initiative für einen europäischen Studierendenausweis
Leitaktion 3 (politische Zusammenarbeit):
- Umsetzung der bildungspolitischen Agenda der EU
- Maßnahmen, die die Qualität, Transparenz und Anerkennung von Kompetenzen und Qualifikationen verbessern
- Politischer Dialog mit Interessenträgern
Förderung
Förderung:
- Gefördert wird grundsätzlich in Form von Zuschüssen.
- Die konkrete Förderhöhe variiert. Die Förderung erfolgt in den Leitaktionen 1 und 2 (Lernmobilität und Kooperationsprojekte) üblicherweise als Pauschale oder Tagessatz. Die Pauschale kann sich z.B. an der Aufenthaltsdauer und den Lebenshaltungskosten am Durchführungsort bemessen.
- Einzelne Aufrufe können auch Ko-Finanzierungsraten (d.h. Eigenanteile) vorsehen.
- Die genauen Bestimmungen sind den jeweiligen Förderaufrufen zu entnehmen.
Budget:
- Das Erasmus+ Gesamtbudget beträgt 26,27 Mrd. Euro
Teilbudgets:
- Allgemeine und berufliche Bildung: 21,8 Mrd. Euro (83%)
- Jugend: 2,7 Mrd. Euro (10,3%)
- Sport: 499 Mio. Euro (1,9%)
- Betriebskosten der nationalen Agenturen und Programmunterstützung
Antragsberechtigte
Antragsberechtigte:
- Antragsberechtgit sind grundsätzlich juristische Personen, insbesondere Hochschulen, teilweise aber auch Kommunen, Kreise, Unternehmen, Vereine und Verbände.
- Die genauen Bestimmungen zu den Antragsberechtigten sind den jeweiligen Förderaufrufen zu entnehmen.
Teilnahmeberechtigte Länder:
- EU-Mitgliedstaaten
- Assoziierte Drittstaaten
Aktuelle Aufrufe
Arbeitsprogramme:
- Grundlage aller Aufrufe sind die einjährigen Arbeitsprogramme. Diese werden von der EU-Kommission verabschiedet.
- In den Arbeitsprogrammen werden die geplanten Prioritäten, Aufrufe und Mittelzuweisungen festgelegt.
Aktuelle Aufrufe:
- Aufrufe werden über das EU Funding & Tenders Portal veröffentlicht.
- Zur Antragstellung wird eine Registrierung im EU Funding & Tenders Portal benötigt.
- Antragstellende Institutionen benötigen eine mehrstellige Identifikationsnummer, den sogenannten „Participant Identification Code“ (kurz: PIC).
- Einzelpersonen bewerben sich über ihre Bildungseinrichtung für eine Förderung.
Weitere Informationen
Verordnung:
Eur-Lex Datenbank: Verordnung (EU) 2021/817
Programmwebsites:
Programmwebsite der Europäischen Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA)
Programmwebsite der NA-DAAD
Newsletter:
Newsletter der NA-DAAD
Verwaltung:
Erasmus+ wird von der EU-Kommission direkt verwaltet. Die Umsetzung erfolgt durch die Europäische Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA). In den Mitgliedstaaten wird die Umsetzung von Erasmus+ durch nationale Agenturen begleitet. Die nationalen Agenturen beraten umfassend zu den Fördermöglichkeiten im Programm.
Für Erasmus+ Hochschulbildung ist die Nationale Agentur für Erasmus+ Hochschulzusammenarbeit im Deutschen Akademischen Austauschdienst (DAAD) zuständig. Die NA-DAAD berät auch zur Antragstellung.
Letzte Aktualisierung: 05.01.2023
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Der RVR bilanziert die EU-Fördermittel für die Region, die Städte und Kreise.
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Der RVR hält eine exemplarische Auswahl EU-geförderter Projekte vor.
Andrea Höber
Andrea Höber
Referatsleiterin und EU-Beauftragte
Referat Europa
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