Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat den 8. Aufruf im Rahmen der Europäischen Klimaschutzinitiative (EUKI) veröffentlicht.
Aufgrund der verspäteten Verabschiedung des Bundeshaushalts haben sich die Fristen verändert.
Das Antragsverfahren ist zweistufig. Frist für die Einreichung von Projektskizzen (1. Stufe) ist nun der 12. März 2024. Die Förderung beträgt zwischen 120.000 und 1 Mio. Euro.
Antragsberechtigt sind u.a. Kommunen und Kreise, Forschungs- und Bildungseinrichtungen, gemeinnützige Unternehmen, Vereine und Verbände. Zulässig sind in der Regel Konsortien aus zwei bis fünf Partnerorganisationen aus mindestens zwei EU-Mitgliedstaaten.
Mit EUKI fördert das BMWK Klimaschutzprojekte in den Bereichen Klimapolitik, klimaneutrale Mobilität, Energiewende und klimaneutrale Gebäude, gerechter Strukturwandel, nachhaltiges Wirtschaften sowie CO2-Entnahme und –Senken. Gefördert werden Ansätze für Kapazitätsaufbau, Netzwerkbildung, Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen sowie Dialogformate, Wissenstransfer und Bildungsprojekte.
Rückfragen richten Sie bitte direkt an die Kontaktstelle.
Allgemeine Informationen zu EUKI finden Sie im digitalen EU-Förderleitfaden Ruhr.